Neuerungen ab 2021 Kat. A1 (50ccm / 125 ccm)

Wer die Kat. A1 (50ccm) erhalten will, muss das Mindestalter von 15 Jahren haben. Wer bereits 16 Jahre alt ist, darf neu die Kat. A1 (125ccm) fahren. Dafür absolvieren alle ‚NEU‘ einen Motorradgrundkurs mit 12 Stunden. Diese müssen nach Erhalt des Lernfahrausweises, innert den ersten 4 Monaten, absolviert werden. Ansonsten gibt es keine Verlängerung des Lernfahrausweises um 12 Monate. WICHTIG: Wer bereits im Besitz des Führerausweises Kat. B (Auto) ist, muss keine praktische Prüfung absolvieren.

 

Neuerungen ab 2021, Kat. A beschränkt (max. 35kW)

Die Kat. A beschränkt (max. 35kW) wird ‚NEU‘ durch den Namen Kat. A2 ersetzt. Das Mindestalter für diese Kategorie ist 18 Jahre. Der Aufstieg in die Kat. A (ohne Leistungslimit), ist nur noch möglich, wenn man mindestens 2 Jahre (nachweisslich) – unfallfrei und anständig – mit der Kat. A2 gefahren ist und im Anschluss eine Prüfungsfahrt absolviert hat.

 

Fazit auf einen Blick:

 

KATEGORIE A1

  • Motorrad 50ccm / Einstieg ab 15 Jahre
  • Motorrad 125ccm / Einstieg ab 16 Jahre
  • 12 Stunden Motorradgrundkurs
  • Keine praktische Prüfung, wenn im Besitz der Kat. B (Auto)

 

KATEGORIE A2

  • Motorrad mit max. 35 kW
  • Einstieg ab 18 Jahre
  • Namenswechsel von Kat. A beschränkt auf Kat. A2
  • 12 Stunden Motorradgrundkurs
  • Mindestens 2 Jahre gefahren, für den Aufstieg in Kat. A
  • Immer eine Prüfungsfahrt erforderlich

 

Kategorie A

  • Kein Direkteinstieg mehr möglich
  • Vorher mind. 2 Jahre (unfallfrei und anständig) auf Kat. A2 gefahren
  • Immer eine Prüfungsfahrt erforderlich
  • Direkteinstieg nur noch für Berufsmotorradfahrer (wie z.B Polizei usw.) möglich