Geltungsbereich: Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch die schriftliche Anmeldung an einem Kurs (E-Mail) oder beim Antritt zur ersten Fahrstunde als verbindlich anerkannt. Sie regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden und der EasyDriving.ch GmbH (nachfolgend „EasyDriving.ch“ genannt), sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist. Insoweit die Bedingungen keine Regelungen enthalten, kommen ergänzend die Vorschriften über den einfachen Auftrag (Art. 394ff. OR) zur Anwendung.

Unterrichtstarif: Die Preise für die angebotenen Dienstleistungen können jederzeit und ohne Vorankündigungen durch die EasyDriving.ch angepasst werden.

Lektionen: Eine Fahrlektion dauert 45 Minuten, inkl. Instruktionen und Schlussbesprechung. In der Regel werden jeweils Doppel-Lektionen (90 Min.) vereinbart. Angebrochene 5 Min. werden mit x,1 Lektionen berechnet. Nach Absprache sind auch Lektionen von anderer Dauer möglich.

Der Treffpunkt der einzelnen Fahrlektion wird vom Fahrlehrer festgelegt. Wünsche der Fahrschüler werden jedoch so weit sinnvoll und möglich berücksichtigt.

Fahrlektionen, welche die EasyDriving.ch zu Folge höherer Gewalt, Stau, technischer Defekte am Fahrzeug oder Streiks nicht erbringen kann, werden nicht verrechnet. Hingegen ist die Haftung der EasyDriving.ch für allfällig dadurch entstehende Kosten oder Schäden der Fahrschüler ausgeschlossen.

Falls Zweifel an der Fahrfähigkeit des Fahrschülers bestehen (bspw. wegen Konzentrationsschwäche, Müdigkeit, Medikamente oder Drogen), kann die Lektion jederzeit abgebrochen werden und die Lektion wird vollumfänglich in Rechnung gestellt.

Absenzen: Vereinbarte Fahrlektionen müssen mindestens 24 Stunden (1 Arbeitstag) vor Lektionsbeginn abgemeldet werden, sonst werden sie in Rechnung gestellt. Kursanmeldungen sind definitiv und können wegen Teilnehmerzahlbeschränkung nicht mehr annulliert werden. Liegt der EasyDriving.ch vor dem jeweiligen Dienstleistungsbeginn ein Arztzeugnis vor, so liegt es im Ermessen der Fahrschule von der Verrechnung abzusehen.

Verspätetes Erscheinen oder nicht rechtzeitige Abmeldung von vereinbarten Terminen gehen vollumfänglich zu Lasten der Fahrschüler. Terminverschiebungen oder Absagen müssen mündlich oder telefonisch erfolgen, SMS oder E- Mails werden auch akzeptiert.

Telefonische Terminbesprechungen können von der EasyDriving.ch jederzeit mitgeschnitten und im Streitfall vor Gericht als Beweismittel verwendet werden.

Versicherung: Die EasyDriving.ch hat eine Fahrschul- Versicherung abgeschlossen, an der sich alle Fahrschüler der EasyDriving.ch obligatorisch mit einem Beitrag beteiligen müssen. Die Versicherung ist 2 Jahre gültig, resp. bis zur bestandenen Führerprüfung und deckt Schäden welche aufgrund der Dienstleistungen der EasyDriving.ch, die während den Fahrstunden und der Führerprüfung mit den Fahrzeugen der EasyDriving.ch entstehen (inkl. Vollkasko). Eine Rückerstattung der Prämienbeteiligung ist

ausgeschlossen. Die Versicherung beschränkt sich explizit nur auf die Fahrzeuge der EasyDriving.ch.

Zahlungsmodalitäten: Die Bezahlung erfolgt in Schweizer Franken.

In der Regel hat der Fahrschüler die jeweiligen Dienstleistungen wie Fahrlektionen oder Kurse vom Fahrschüler bar nach der jeweiligen Lektion zu bezahlen. Bei Abonnementen oder Paketangeboten gelten die Konditionen nur bei Vorauszahlung, jedoch spätestens 10 Tagen nach Beginn des Auftrags. Die Rechnungen sind ohne Abzug innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Die Rechnung gilt als beglichen, sobald die EasyDriving.ch frei über den Rechnungsbetrag verfügen kann. Bei Sonderaktionen (Black Friday) muss die Ausbildung spätestens 6 Monate nach Bestellung begonnen werden. Danach wird die Sonderaktion in das entsprechende Abo umgewandelt und der Sonderrabatt entfällt. Gerät der Fahrschüler mit einer Zahlung in Verzug, so wird ein Verzugszins von 5 % berechnet, zudem verfallen sämtliche in der Rechnung gewährten Rabatte per sofort. Die Mahngebühr beträgt CHF 50.-. Bis zum Prüfungsdatum müssen alle Ausstände beglichen sein. Das Geld ist dem Fahrlehrer am Tag der Prüfung in bar zu übergeben.

Die EasyDriving.ch ist in jedem Fall berechtigt Vorauskasse oder andere Sicherheiten zu verlangen.

Forderungen der EasyDriving.ch darf der Fahrschüler nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen verrechnen. Im Weiteren ist der Fahrschüler nicht berechtigt, bei Beanstandungen der Dienstleistung, die zur Zahlung fälligen Rechnungsbeträge zurückzuhalten oder zu kürzen.

Gutscheine haben ihre Gültigkeit nur, wenn die Fahrausbildung komplett (inkl. VKU) bei Easydriving.ch absolviert wurde. Die Vergütung erfolgt mit der Schlussabrechnung. Es gibt keine Barauszahlung auf Gutscheine.

Abschluss des Auftrags: Der Auftrag endet mit dem Kursende oder mit dem Abschluss der Fahrausbildung durch die erfolgreiche Führerprüfung. Sind zu viel bezahlte Lektionen vorhanden, werden die Lektionen entsprechend dem bezahlten Lektionen-Preis zurück erstattet.

Ausbildungsabbruch: Bricht ein Fahrschüler die Ausbildung ab, so verfällt das bereits einbezahlte Kursgeld. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht zurückgestattet. Sollte ein Arzt die Fahrunfähigkeit bestätigen, wird das restliche Kursgeld zurückerstattet.

Haftung: Schadenersatzansprüche gegen die EasyDriving.ch, deren Mitarbeiter und Hilfspersonen entstehen in jedem Fall nur, wenn der eingetretene Schaden von diesen vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht worden ist. Die Haftung ist auf den als Folge dieses Fehlers verursachten unmittelbaren Schaden begrenzt. Weitergehende Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Gerichtsstand: Gerichtsstand ist Altendorf SZ. Altendorf, 01.Januar 2016