zum Motorrad Führerschein

Kategorie A1

> Motorräder mit einem Hubraum von max. 50 ccm / 4 kW Leistung / max. 45 km/h.  Ab 15 Jahren. 

  • Nothilfekurs bei uns absolvieren.
  • Gesuchsformular um Erteilung eines Lernfahrausweises ausfüllen (erhältlich bei Stadt- und Kantonspolizei, Einwohneramt oder Strassenverkehrsamt).
  • Theorie
    gut lernen und die Theorieprüfung (mit 50 Fragen) erfolgreich bestehen. Erst dann gibt’s den Lernfahrausweis. Theorieprüfungen können in den Landessprachen Deutsch, Französisch, Italienisch sowie in Englisch abgelegt werden.
  • Der Lernfahrausweis ist ab Ausstelldatum 4 Monate gültig. Innerhalb dieser 4 Monate musst du die obligatorischen Grundkurse (zwei mal 4 Stunden) beim Motorrad-Fahrlehrer absolvieren. Anmelden kannst du dich sofort nach Erhalt des Lernfahrausweises. Eine Verlängerung der Gültigkeit ist grundsätzlich nicht möglich. In dieser Zeit musst du auch den VKU (Verkehrskundeunterricht) bei uns besuchen. Die Bestätigung des 4×2 Std. dauernden Unterrichts musst du später der Anmeldung zur praktischen Fahrprüfung beilegen.
  • Sobald du die obligatorischen Grundkurse absolviert hast, wird dein Lernfahrausweis durch eine Bestätigung des Fahrlehrers 12 weitere Monate gültig. Diese Zeit kannst du für die Schulung im Verkehr und für die Vorbereitung zur Fahrprüfung nutzen. Die Fahrprüfung muss ebenfalls in dieser Zeit erfolgen.
  • Praktische Fahrprüfung mit Erfolg bestehen!
  • Zwei Tage Weiterbildung absolvieren, nur dann wird nach drei Jahren Probezeit der unbefristete Ausweis abgegeben.

Kategorie A1

> Motorräder mit einem Hubraum von max. 125 ccm / 11 kW Leistung. Ab 18 Jahren.

Wer noch keinen Ausweis (z.B. Kat. B) hat, geht genau gleich vor wie für die Kat. A1 (50 ccm). Wer bereits die Auto-Führerprüfung (Kat. B) bestanden hat, muss keine Führerprüfung für diese Kategorie absolvieren.
Folgendes Vorgehen ist hier angesagt:

  • Gesuchsformular um Erteilung eines Lernfahrausweises ausfüllen (erhältlich bei Stadt- und Kantonspolizei, Einwohneramt oder Strassenverkehrsamt).
  • Innerhalb der ersten 4 Monate die obligatorischen Grundkurse (zwei mal 4 Stunden) beim Motorrad-Fahrlehrer absolvieren. Anmelden kannst du dich sofort nach Erhalt des Lernfahrausweises.
  • Mit der Bestätigung der absolvierten Grundschulung kann sofort – ohne Führerprüfung – beim Strassenverkehrsamt die erworbene Kat. A1 im Ausweis nachgetragen werden.

Kategorie A (beschränkt)

> Motorräder mit einer Leistung bis max. 35 kW Leistung. Ab 18 Jahren. 

Wer noch keinen Führerschein der Kat. A1 oder B hat, geht genau gleich vor wie bei der Kat. A1 (50 ccm) beschrieben. Ausnahme: Die obligatorische Grundschulung dauert 12 Std. (3×4 Std.) Wer bereits einen Führerschein der Kat. A1 (nach neuem Recht) hat, soll folgendermassen vorgehen:

  • Gesuchsformular um Erteilung eines Lernfahrausweises ausfüllen (erhältlich bei Stadt- und Kantonspolizei, Einwohneramt oder Strassenverkehrsamt).
  • Innerhalb der ersten 4 Monate die 6 obligatorischen Ergänzungsstunden (Grundkurs 3 und 2 Std. Standortbestimmung) beim Motorrad-Fahrlehrer absolvieren. Damit verlängert sich der Lernfahrausweis um weitere 12 Monate. In dieser Zeit kann die Prüfungsvorbereitung erfolgen.
  • Praktische Fahrprüfung mit Erfolg bestehen!

Wer bereits den Führerschein der Kat. B (Auto) hat, sollte folgendermassen vorgehen:

  • Gesuchsformular um Erteilung eines Lernfahrausweises ausfüllen (erhältlich bei Stadt- und Kantonspolizei, Einwohneramt oder Strassenverkehrsamt).
  • Innerhalb der ersten 4 Monate die obligatorische Grundschulung von 12 Std. (3×4 Std.) beim Motorrad-Fahrlehrer absolvieren. Damit verlängert sich der Lernfahrausweis um weitere 12 Monate. Diese Zeit kannst du für die Schulung im Verkehr und der Vorbereitung zur Fahrprüfung nutzen. Die Fahrprüfung muss ebenfalls in dieser Zeit erfolgen.

Wer bereits einen „alten“ A1 Ausweis besitzt, kann den neuen Kreditkartenausweis beantragen, und er kommt ohne Ausbildung und Prüfung in den Genuss der beschränkten Kat. A. 

Kategorie A (unbeschränkt)

> Stufeneinstieg 

Wer die beschränkte Kat. A nach neuem Recht erworben hat, kann nach 2-jähriger, klagloser Fahrpraxis die unbeschränkte Kat. A beantragen und braucht dafür keine Ausbildung und Prüfung zu absolvieren. Wer eine 2-jährige Fahrpraxis mit der «alten» Kat. A1 hat (Prüfungsdatum) oder 25 jährig geworden ist soll folgendermassen vorgehen:

  • Gesuchsformular um Erteilung eines Lernfahrausweises ausfüllen (erhältlich bei Stadt- und Kantonspolizei, Einwohneramt oder Strassenverkehrsamt).
  • Für die Erlangung der Kat. A (unbeschränkt) ist keine obligatorische Ausbildung vorgeschrieben. Eine gute Vorbereitung bei uns mit dem nun grösseren und schwereren Fahrzeug und eine Auffrischung im Verkehr sind natürlich vorteilhaft.
  • Der Lernfahrausweis der Kat. A ist 12 Monate gültig. In dieser Zeit muss die praktische Fahrprüfung gemacht werden. Es ist keine Verlängerung möglich.

Kategorie A (unbeschränkt) ab 25 Jahren

> Direkteinstieg

Wer im Besitz der Kat. B (Auto) ist soll folgendermassen vorgehen:

  • Gesuchsformular um Erteilung eines Lernfahrausweises ausfüllen (erhältlich bei Stadt- und Kantonspolizei, Einwohneramt oder Strassenverkehrsamt).
  • Innerhalb der ersten 4 Monate die obligatorische Grundschulung von 12 Std. (3×4 Std.) beim Motorrad-Fahrlehrer absolvieren. Damit verlängert sich der Lernfahrausweis um weitere 12 Monate. Diese Zeit kannst du für die Schulung im Verkehr und für die Vorbereitung zur Fahrprüfung nutzen. Die Fahrprüfung muss ebenfalls in dieser Zeit erfolgen.

Wer noch keinen Ausweis (z.B. Kat. A1 oder B) hat, muss natürlich zuerst den Nothilfekurs besuchen und die Theorieprüfung ablegen und in den ersten 4 Monaten der Gültigkeit des Lernfahrausweises den Verkehrskundeunterricht besuchen. Nach erfolgreich abgelegter Prüfung müssen zwei Tage Weiterbildung absolviert werden, nur dann wird nach drei Jahren Probezeit der unbefristete Ausweis abgegeben.